Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FS Car-Point
Stand: 17. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Fahrzeugkäufe, Reservationen, Vermittlungen, Eintauschgeschäfte, Probefahrten und damit verbundenen Dienstleistungen von:
FS Car-Point
FS Car-Point GmbH Wolhuserstrasse 11, 6122 Menznau
info@fscarpoint.ch
Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Kaufvertrag gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von FS Car-Point ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Fahrzeugangebote auf der Homepage, in Inseraten, auf Verkaufsplattformen oder in Werbemitteln sind freibleibend und stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
Ein Kaufvertrag kommt durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von FS Car-Point zustande.
Irrtümer, Schreibfehler, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Verbindlich sind die im individuellen Kaufvertrag schriftlich festgehaltenen Angaben und Zusicherungen.
3. Fahrzeugangaben
Angaben über Ausstattung, Farbe, Verbrauch, elektrische Reichweite, Ladegeschwindigkeit, Batteriekapazität, Software, Konnektivität und technische Eigenschaften beruhen auf den verfügbaren Informationen des Herstellers oder Importeurs.
Tatsächlicher Verbrauch, Reichweite und Ladeleistung können insbesondere durch Fahrweise, Temperatur, Fahrzeugbeladung, Alter und Zustand der Batterie, Bereifung sowie Ladeinfrastruktur beeinflusst werden.
Produktionsbedingte oder technisch notwendige Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Nutzung des Fahrzeugs nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Leistungen wie Fahrzeugzulassung, Kontrollschilder, Ablieferungspauschale, Transport, Zubehör, Sonderausstattung, Versicherungen oder Exportabwicklung werden separat ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind.
5. Zahlung und Voraussetzungen der Fahrzeugübergabe
Das Fahrzeug wird erst übergeben, ausgeliefert oder für den Kunden zugelassen, wenn:
* der vollständige Kaufpreis unwiderruflich auf dem Konto von FS Car-Point gutgeschrieben wurde;
* sämtliche erforderlichen Kundendaten vollständig vorliegen;
* die verlangten Ausweiskopien und Dokumente eingereicht wurden;
* der unterzeichnete Kaufvertrag bei FS Car-Point vorliegt;
* sämtliche Finanzierungs-, Versicherungs- und Zulassungsformalitäten erledigt sind.
Ein Zahlungsauftrag, eine Bankbestätigung oder ein Zahlungsbeleg gilt nicht als definitiver Zahlungseingang. Massgebend ist ausschliesslich die vollständige Gutschrift auf dem Konto von FS Car-Point.
6. Reservation und Anzahlung
Eine Fahrzeugreservation ist nur verbindlich, wenn sie von FS Car-Point schriftlich bestätigt und die vereinbarte Anzahlung fristgerecht bezahlt wurde.
Die Anzahlung wird beim Fahrzeugkauf vollständig an den Kaufpreis angerechnet.
Tritt der Kunde ohne gesetzlich oder vertraglich anerkannten Grund vom abgeschlossenen Kaufvertrag zurück, kann FS Car-Point die entstandenen Kosten und den nachgewiesenen Schaden mit der Anzahlung verrechnen. Dazu können insbesondere Bestell-, Transport-, Zulassungs-, Aufbereitungs-, Stand- und Administrationskosten sowie ein nachgewiesener Mindererlös gehören.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine allfällige Rückerstattung erfolgt nach Abzug der berechtigten Forderungen von FS Car-Point.
7. Finanzierung
Eine Finanzierung gilt erst als abgeschlossen, wenn der Finanzierungspartner den Antrag definitiv genehmigt und sämtliche erforderlichen Vertragsunterlagen unterzeichnet hat.
Die Ablehnung einer Finanzierung hebt den Fahrzeugkaufvertrag nur auf, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich und schriftlich festgehalten wurde, dass der Kauf unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage steht.
Der Kunde ist für vollständige und wahrheitsgemässe Angaben gegenüber FS Car-Point und dem Finanzierungspartner verantwortlich.
8. Lieferung und Liefertermine
Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.
Verzögerungen durch Hersteller, Importeur, Transporteur, Zoll, Behörden, Zulassungsverfahren, Lieferengpässe, höhere Gewalt oder andere von FS Car-Point nicht zu vertretende Umstände berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt oder zu Schadenersatz.
FS Car-Point informiert den Kunden über wesentliche, bekannte Verzögerungen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
9. Fahrzeugübergabe
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Fahrzeugs auf den Kunden über.
Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum von FS Car-Point. FS Car-Point ist berechtigt, soweit erforderlich, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übergabe zu prüfen. Sichtbare Schäden, fehlendes Zubehör oder erkennbare Abweichungen sind im Übergabeprotokoll festzuhalten.
Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Kunde den Empfang des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel und der darin aufgeführten Unterlagen und Zubehörteile.
10. Keine allgemeine Rückgabe und kein 14-tägiges Widerrufsrecht
Nach Abschluss des Kaufvertrags besteht grundsätzlich kein allgemeines Rückgabe-, Umtausch- oder 14-tägiges Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Kaufverträge, die über elektronische Kommunikationsmittel angebahnt oder abgeschlossen wurden.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nur möglich, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, FS Car-Point einer Rücknahme freiwillig schriftlich zustimmt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Widerrufsrecht vorsehen.
Eine freiwillige Rücknahme stellt eine Kulanzleistung dar. FS Car-Point kann dabei insbesondere folgende Positionen vom Rücknahmepreis abziehen:
* gefahrene Kilometer und Wertverlust;
* Schäden oder übermässige Gebrauchsspuren;
* Zulassungs- und Versicherungskosten;
* Aufbereitungs-, Transport- und Administrationskosten;
* Kosten für fehlendes Zubehör oder fehlende Unterlagen;
* einen nachgewiesenen Mindererlös.
11. Herstellergarantie und Sachmängel
Für Neufahrzeuge gilt grundsätzlich die vom jeweiligen Fahrzeughersteller oder offiziellen Importeur gewährte Herstellergarantie gemäss den in der Schweiz oder in Europa anwendbaren Garantiebedingungen.
Umfang, Dauer, Kilometerbegrenzung, geografische Gültigkeit und Abwicklung der Herstellergarantie richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Importeurs. Die konkreten Garantiebedingungen werden im Kaufvertrag oder in einem separaten Garantiedokument festgehalten.
FS Car-Point gewährt keine zusätzliche eigene Garantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Garantiefälle sind FS Car-Point unverzüglich schriftlich zu melden. Der Kunde muss FS Car-Point beziehungsweise der zuständigen Garantiestelle Gelegenheit geben, das Fahrzeug zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Reparaturen oder Arbeiten durch Drittbetriebe dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FS Car-Point oder der zuständigen Garantiestelle ausgeführt werden. Eigenmächtig veranlasste Reparaturen werden nicht automatisch vergütet.
Von der Garantie ausgeschlossen sind, soweit die jeweiligen Garantiebedingungen nichts anderes bestimmen:
* normale Abnutzung und Verschleissteile;
* Schäden durch Unfall oder äussere Einwirkung;
* Fehlbedienung oder unsachgemässe Behandlung;
* Schäden durch nicht freigegebene Umbauten oder Zubehörteile;
* Schäden aufgrund fehlender oder verspäteter Wartung;
* Schäden durch falsche Betriebsstoffe oder ungeeignete Ladeeinrichtungen;
* kosmetische Mängel und übliche Gebrauchsspuren;
* Schäden aufgrund der Missachtung von Herstelleranweisungen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten. Eine weitergehende Beschränkung oder ein Ausschluss der gesetzlichen Sachgewährleistung gilt nur, wenn dies im individuellen Kaufvertrag ausdrücklich und rechtsgültig vereinbart wurde.
12. Gebrauchtfahrzeuge
Gebrauchtfahrzeuge werden entsprechend ihrem Alter, Kilometerstand, Zustand und bisherigen Gebrauch verkauft. Alters- und kilometerbedingte Abnutzung sowie gewöhnliche Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
Der bei Vertragsabschluss bekannte und dokumentierte Zustand des Fahrzeugs ist Bestandteil des Kaufvertrags.
Eine Garantie für ein Gebrauchtfahrzeug besteht nur, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich schriftlich zugesichert oder durch eine separate Garantieversicherung gewährt wird.
Bekannte Mängel, Unfallschäden oder Besonderheiten werden nach Möglichkeit im Kaufvertrag oder Zustandsbericht festgehalten.
13. Probefahrten
Probefahrten sind nur nach vorheriger Zustimmung von FS Car-Point erlaubt. Der Fahrer muss einen gültigen, in der Schweiz anerkannten Führerausweis vorlegen und fahrfähig sein.
Eine Probefahrt dauert grundsätzlich maximal 15 bis 20 Minuten, sofern FS Car-Point nicht ausdrücklich eine längere Dauer bewilligt.
Das Fahrzeug ist sorgfältig, respektvoll und nach den geltenden Verkehrsregeln zu behandeln. Insbesondere sind unnötige Beschleunigungsmanöver, Rennen, Geländefahrten und eine übermässige Beanspruchung untersagt.
Das Fahrzeug darf ohne Zustimmung von FS Car-Point:
* keiner anderen Person überlassen werden;
* nicht ins Ausland gefahren werden;
* nicht für gewerbliche Transporte verwendet werden;
* nicht auf Rennstrecken oder abgesperrten Fahrgeländen eingesetzt werden.
Der Probefahrer haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für selbst verursachte Schäden, Verkehrsregelverletzungen, Bussen, Gebühren sowie einen aufgrund seines Verhaltens anfallenden Versicherungsselbstbehalt.
FS Car-Point kann eine Probefahrt aus Sicherheits-, Versicherungs- oder anderen sachlichen Gründen verweigern oder jederzeit abbrechen.
14. Eintauschfahrzeuge
Angaben des Kunden zu einem Eintauschfahrzeug müssen vollständig und wahrheitsgemäss sein. Dies betrifft insbesondere:
* Kilometerstand;
* Unfälle und reparierte Unfallschäden;
* technische Mängel;
* frühere Reparaturen;
* Eigentums- und Finanzierungsverhältnisse;
* Anzahl Fahrzeugschlüssel;
* vorhandene Fahrzeugunterlagen;
* nachträgliche Umbauten oder Veränderungen.
Der vereinbarte Eintauschpreis gilt unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug bis zur Übergabe im gleichen Zustand bleibt und die Angaben des Kunden richtig und vollständig sind.
Werden nachträglich nicht deklarierte Schäden, falsche Angaben oder wesentliche Zustandsveränderungen festgestellt, kann FS Car-Point den Eintauschpreis entsprechend anpassen oder die Übernahme ablehnen.
15. Zulassung und Versicherung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass spätestens bei der Fahrzeugübergabe ein gültiger Versicherungsnachweis und alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Erfolgt die Zulassung durch FS Car-Point, handelt FS Car-Point im Auftrag des Kunden. Gebühren und Kosten der Behörden werden dem Kunden weiterverrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Fahrzeug darf erst im öffentlichen Strassenverkehr benutzt werden, wenn es ordnungsgemäss zugelassen und versichert ist.
16. Exportverkäufe
Bei Exportverkäufen trägt der Kunde sämtliche Zoll-, Steuer-, Transport-, Versicherungs-, Zulassungs- und Einfuhrkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorschriften des Bestimmungslandes verantwortlich. FS Car-Point übernimmt keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug ausserhalb der Schweiz zugelassen werden kann, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
17. Software, Apps und digitale Dienste
Bestimmte Fahrzeugfunktionen können von Software, Mobilfunkverbindungen, Apps, Benutzerkonten oder Dienstleistungen des Herstellers oder von Drittanbietern abhängig sein.
Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Sprache und Laufzeit dieser Dienste richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste liegen ausserhalb des Einflussbereichs von FS Car-Point.
FS Car-Point haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen externer Dienste, soweit FS Car-Point diese nicht selbst zu vertreten hat.
18. Datenschutz
FS Car-Point bearbeitet Kundendaten und Ausweiskopien insbesondere für:
* die Vorbereitung und Abwicklung des Kaufvertrags;
* Finanzierung und Versicherung;
* Fahrzeugzulassung;
* Garantie- und Serviceabwicklung;
* gesetzliche Dokumentationspflichten;
* Betrugsprävention und Forderungsmanagement;
* Kundenbetreuung.
Soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich, können Daten an Hersteller, Importeure, Finanzierungspartner, Versicherungen, Strassenverkehrsämter, Transportdienstleister und weitere beteiligte Stellen übermittelt werden.
Die Datenbearbeitung erfolgt nach dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht und der separaten Datenschutzerklärung von FS Car-Point.
19. Haftung
FS Car-Point haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfälle und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie in anderen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf.
20. Änderungen der AGB
FS Car-Point kann diese AGB jederzeit ändern. Für bereits abgeschlossene Kaufverträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptierte Fassung.
21. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FS Car-Point. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.